In drei Verfahren haben sich die Finanzgerichte nun intensiv mit der doppelten Haushaltsführung befasst und praxisrelevante Punkte herausgestellt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
. Die Kryptowährung Bitcoin ist derzeit „in aller Munde“. Die Finanzverwaltung hat nun dargestellt, wie sich Gewinne und Verluste mit Bitcoins ertragsteuerlich auswirken.
. Übertragen Kommanditisten ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Sonderbetriebsvermögen in eine andere Personengesellschaft, darf die Verbindlichkeit nicht mit übertragen werden, da ansonsten die Unentgeltlichkeit gefährdet wird.
. Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte (z. B. PC, Tablet) durch Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei.
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