Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes, dann können sie diese selbst als Sonderausgaben steuermindernd absetzen, vorausgesetzt die Beiträge wurden tatsächlich gezahlt oder erstattet. Dass Naturalunterhalt geleistet wurde, reicht nicht.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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