Fällt eine private Darlehensforderung aus, dann muss das Finanzamt den Verlust steuerlich berücksichtigen.
Es ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Wird der frühere Haushalt aufgelöst, sind die Ausgaben um eine Haushaltsersparnis zu kürzen.
. Vorsicht bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen! So lautet der Hinweis des Deutschen Steuerberaterverbandes.
. Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, kann das teuer werden.
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