Am 23.11.2018 hat der Bundesrat zahlreichen Steuergesetzen zugestimmt, sodass diese nun in Kraft treten können. "Kurz vor Toresschluss" wurden noch einige Änderungen vorgenommen. Hierbei ist hervorzuheben, dass Dienstfahrräder und Jobtickets ab 2019 steuerfrei sind.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Weil die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung vornehmen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun zwei verschiedene Modelle vorgestellt.
- Verluste aus Vermietung und Verpachtung können steuerlich nur abgezogen werden, wenn der Vermieter eine Einkunftserzielungsabsicht hat, die das Finanzamt bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich unterstellt.
- Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.