Innerhalb weniger Monate haben sich zwei Senate des Bundesfinanzhofs mit der Frage beschäftigt, ob der für Nachzahlungszinsen relevante Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) verfassungsgemäß ist.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Erzielen Steuerpflichtige steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 EUR im Jahr, dann können sie damit zusammenhängende Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.
- Ob auch Arbeitskosten, die auf Reparaturarbeiten in einer Werkstatt entfallen, als Handwerkerleistungen begünstigt sind, führt immer wieder zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Da zu dieser Frage nun ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist, dürfte bald Klarheit herrschen.
- Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag von je 110 EUR pro Arbeitnehmer. Das heißt: Bis zu diesem Betrag fallen keine Lohnsteuern und Sozialabgaben an.