Aufgrund des "Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" gibt es endlich erste Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters, in denen der Bundesfinanzhof eine Neuorientierung vorgenommen hat.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Krankenversicherungs-beiträge ihres Kindes, können sie diese mitunter als eigene Beiträge steuermindernd absetzen.
- Nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohung auch dann nicht der Einkommensteuer, wenn sie vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurde.
- Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen.