Das Ergebnis eines Geschäftsjahres zutreffend zu ermitteln und in ansprechender Form darzustellen - das verstehen wir unter der Anforderung, einen Jahresabschluss zu erstellen.
Neben der Erstellung des Jahresabschlusses gemäß 242 HGB für sämtliche Rechtsformen, wie z.B. einer GmbH, AG, GmbH & Co. KG, fertigen wir auch Einnahmenüberschuss-Rechnungen für Freiberufler oder Gewerbetreibende. Unabhängig von der Größe oder Art Ihres Unternehmens, übernehmen wir gerne die Aufgabe, Ihren Jahresabschluss zu erstellen.
Je nach Anlass fertigen wir Sonderbilanzen in Form von Auseinandersetzungs-, Sanierungs- oder Liquidationsbilanzen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Vermögensbilanzen zur Vorlage bei Kreditinstituten.
Sämtliche Jahresabschlüsse werden nach Wunsch mit ausführlichen Erläuterungen und Grafiken versehen. Der Jahresabschluss wird gemeinsam besprochen und auf Steueroptimierungen und strategische Überlegungen hingewiesen.
Geschäftsführerin Dipl. Betriebswirtin (BA) Steuerberaterin
Geschäftsführerin
Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin