April 2025

Machen die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Mietimmobilie erfolgen, mehr als 15 % der Anschaffungskosten der Immobilie aus, sind sie nicht sofort in voller Höhe abzugsfähig. Um dies zu vermeiden, gilt es insbesondere, den Dreijahreszeitraum richtig anzuwenden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: 

  • Es bleibt (leider) dabei: Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind  im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht als Werbungskosten abziehbar. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat daran auch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nichts geändert. 
  • Neu ist hingegen diese Sichtweise: Bei Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten ist eine Leasingsonderzahlung für den Pkw nicht mehr sofort im Zeitpunkt der Zahlung zu berücksichtigen. Sie muss über die Vertragslaufzeit verteilt werden.
  • Ein nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent kann die Aufwendungen für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Universität nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten absetzen. Damit hat der Bundesfinanzhof dem Finanzamt widersprochen, das nur die Entfernungspauschale gewähren wollte.

Interessante weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe April 2025.

Viel Spaß beim Lesen!

Weitere News / Seiten

Steuernews

Ihre Steuerberatungskanzlei informiert

März 2026

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die bei einer…

Februar 2026

Mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem

die Anhebung der…

Januar 2026

Seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische…

Dezember 2025

Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten…