Dezember 2025

Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: 

  • Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, soll seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten können. Der Regierungsentwurf zur Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung ab dem 1.1.2026 vor.
  • Schenkungsteuer: Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
  • Unterhaltsaufwendungen können mitunter als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Geldzuwendungen muss die Zahlung durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgen. Zum Nachweis hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen.

Interessante Informationen dazu finden Sie in der Ausgabe Dezember 2025.

Viel Spaß beim Lesen!

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