Februar 2026

Mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem 
die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Der Bundesfinanzhof hält das „Bundesmodell“ bei der Grundsteuer für verfassungskonform. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen werden.
  • Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.
  • Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde nun eine Strompreispauschale eingeführt.

Interessante Informationen dazu finden Sie in der Ausgabe Februar 2026.

Viel Spaß beim Lesen!

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