November 2025

Das Steueränderungsgesetz 2025 liegt im Entwurf vor. Vorgesehen sind insbesondere 
die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie bessere Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: 

  • Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, erfolgen mitunter Hinzuschätzungen. 
    Der Bundesfinanzhof hat nun bezweifelt, dass sich die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung eignet.
  • Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung übermitteln (E-Bilanz). In diesem Zusammenhang hat das Bundesfinanzministerium nun ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien sowie Hinweise zu den unverdichteten Kontennachweisen mit Kontensalden veröffentlicht.
  • In Zeiten des Fachkräftemangels versuchen Arbeitgeber, neues Personal zu akquirieren bzw. verdiente Mitarbeiter zu motivieren, indem sie ihnen z. B. steuerfreie Sachbezüge gewähren. Ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen zeigt, wie der geldwerte Vorteil bei einem Firmenfitnessprogramm zu ermitteln ist.

Interessante Informationen dazu finden Sie in der Ausgabe November 2025.

Viel Spaß beim Lesen!

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