Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe
von 200 EUR. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Allein das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Unangemessenheit liegt aber vor, wenn die Gestaltung keinem wirtschaftlichen Zweck dient. Das mussten Eltern erfahren, die ihren minderjährigen Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellten, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist.
- Eine (steuermindernde) Rückstellung für Mitarbeiterboni ist auch ohne Rechtsanspruch möglich. Erforderlich ist, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen.
- Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung bei
einer umsatzsteuerlichen Organschaft geändert. Immer noch unklar ist jedoch, ob
die deutsche Handhabung rechtens ist, wonach Innenumsätze nicht besteuert werden.
Weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe Mai 2023.
Viel Spaß beim Lesen!