Das Jahressteuergesetz 2022 nimmt weiter Konturen an. Nach dem Entwurf
der Bundesregierung soll es nun auch Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung geben. Zudem ist eine Freistellung von der Einkommen- und Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Kleinanlagen beabsichtigt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt. Durch Verschiebung der Tarifeckwerte und Erhöhung des Grundfreibetrags sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen bekämpft werden.
- Nutzen Steuerpflichtige ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken, dann können sie
für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung beantragen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun darauf hingewiesen, wie die Kosten
für den Energieberater zu berücksichtigen sind. - Die Steuerbefreiung für den „Corona-Pflegebonus“ (bis zu 4.500 EUR) geht
der Steuerbefreiung für die „Corona-Prämie“ (bis zu 1.500 EUR) vor. Nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums scheidet somit eine Addition der beiden Höchstbeträge aus.
Weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe November 2022.
Viel Spaß beim Lesen!